Das Bundesministerium für Inneres meldet: Information Waldbrand. Gültig ab 21.08.2018, 13:17.
Das Bundesministerium für Inneres meldet in Abstimmung mit der LWZ NÖ:
Laut ZAMG herrscht stellenweise extreme Waldbrandgefahr (höchste Gefahrenstufe der vierteiligen Skala) in den Bezirken Horn, Hollabrunn, Mistelbach, Gänserndorf, Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land, Mödling, Baden, Bruck/Leitha.
Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Verordnungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Diese enthalten auf Basis des Österreichischen Forstgesetzes zahlreiche Verbote, um Waldbrände zu verhindern. Dazu zählen etwa das Verbot jegliches Feuer zu entzünden und ein striktes Rauchverbot. Strafen von über 7000€ sind möglich.
Verordnungen der NÖ Bezirksverwaltungsbehörden:
Link: http://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html?district=0&theme=Waldbrandgefahr
Gefahren in einem Waldbrandgebiet – Verhaltenstipps
• Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten – Eigensicherung geht vor!
• Feuerwehr verständigen – Notruf 122
• Windrichtung, Brand- und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!
• Sichtbehinderung durch Rauchschwaden – Gefahr von Desorientierung!
• Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!
Weiter Informationen zur Waldbrandgefahr auf den Seiten der ZAMG
Link: http://www.zamg.ac.at/cms/de/wetter/wetter-oesterreich/waldbrand
Tipps für Notfälle – Waldbrand (Land NÖ)
Link: http://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrand.html