Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden
Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden, ist die Verordnung für das laufende Jahr, am 12. April 2018 gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975, seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für den Bezirk BADEN, in Kraft getreten.
Demnach ist im gesamten Verwaltungsbezirk Baden in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auchGlasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die verwendung von pyrotechnischen gegenständen sowie das Rauchen verboten!